Wir, die slapa oberholz pszczulny | sop GmbH + Co. KG, sind stets bestrebt, etwaige Meinungsverschiedenheiten mit unseren Bauherren einvernehmlich beizulegen. Hierzu nehmen wir in geeigneten Fällen und vorbehaltlich der ggf. notwendigen Zustimmung unseres Haftpflichtversicherers auch an einem Schlichtungsverfahren vor der sachkundig und paritätisch besetzten Schlichtungsstelle der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, nicht jedoch vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teil.